Beschlüsse des heutigen Wohnungsgipfels

Trendwende Immobilienpreise

Beschlüsse der Bundesregierung beim heutigen Wohnungsgipfel


Die wesentlichen Beschlüsse

 

  1. So sollen mehr Familien als bisher zinsgünstige Baukredite bekommen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Die staatlich geförderten Kredithöchstbeträge würden um 30.000 Euro angehoben, heißt es in einem Beschlusspapier der Bundesregierung zum Wohnungsgipfel im Kanzleramt.
  2. Auch wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr angehoben.
  3. Auch wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr angehoben.
  4. Auch wird die Grenze des zu versteuernden Einkommens, bis zu dem ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro im Jahr auf 90.000 Euro im Jahr angehoben.
  5. Die Ampel verabschiedet sich von ihrem Vorhaben, auf EU-Ebene eine Sanierungspflicht einzuführen. Die Regierung wolle sich zwar für anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand einsetzen, man wolle aber verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude ausschließen, heißt es.
  6. Ein Wohneigentumsprogramm 'Jung kauft Alt' soll für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden aufgelegt werden. Die Mittel dafür sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen. Ein Volumen wird allerdings nicht genannt.
  7. Die energieeffiziente Sanierung soll einen Schub bekommen. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden.
  8. Auch will die Bundesregierung den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer ermöglichen. Dies könnte beispielsweise durch einen Freibetrag geschehen. Hierzu sei den Ländern auf Arbeitsebene ein Vorschlag für eine Öffnungsklausel zur landesspezifischen Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer unterbreitet worden, heißt es.
  9. Für neu errichtete Wohngebäude soll eine degressive Abschreibung in Höhe von jährlich 6 Prozent eingeführt werden. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor.
  10. Außerdem soll das Planen und Genehmigen 'deutlich schneller' werden. Mit den 16 Ländern will die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen 'Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung' abschließen. Quelle: n-tv