Studien & Umfragen
88 Prozent der Privatvermieter verschenken Steuersparpotenzial
- Nur knapp 12 Prozent der befragten Eigentümerinnen und Eigentümer kennen die steuerlichen Vorteile, die ein Restnutzungsdauergutachten bringen kann.
- Erfolgsquote bei gestellten Anträgen liegt bei über 98 Prozent.
- Die jährlichen Steuerabschreibungen können im Schnitt verdoppelt werden – bei einem Einfamilienhaus können das bereits über 9.800 Euro sein.
Ein Restnutzungsdauergutachten bietet erhebliches Steuersparpotenzial. Doch nur 12 Prozent der Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland nutzen diesen Steuerkniff, wie eine aktuelle Umfrage von ImmoScout24 unter privaten Vermieterinnen und Vermietern zeigt. Die große Mehrheit von 88 Prozent verschenkt damit jährlich erhebliches Steuersparpotenzial.
So funktioniert das Restnutzungsdauergutachten
Die Restnutzungsdauer bemisst, wie lange eine Immobilie noch wirtschaftlich nutzbar ist. Normalerweise dürfen Vermieterinnen und Vermieter jährlich zwei Prozent des Gebäudewerts für 50 Jahre abschreiben. Ein Gutachten kann jedoch eine kürzere Nutzungsdauer belegen – was höhere jährliche Abschreibungen und geringere Steuern auf Mieteinnahmen bedeutet.
Mit diesem Steuertipp sparen Eigentümer Tausende Euro
Je nach Immobilie und Baujahr lassen sich mit dem Gutachten für eine kürzere Nutzungsdauer jährlich Steuern sparen – bei einem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren können das über 9.800 Euro sein. Die Gutachtenkosten selbst sind steuerlich absetzbar. Wichtig: Das Finanzamt akzeptiert nur Gutachten zertifizierter Sachverständiger – ein Umstand, der 21 Prozent der Gutachtennutzer nicht bekannt ist. Ob sich das Restnutzungsgutachten lohnt, zeigt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Sprengnetter: https://www.immobilienscout24.de/lp/nutzungsdauer-quickcheck
„Durch die Grundsteuerreform sind viele Eigentümerinnen und Eigentümer mit steigenden Abgaben konfrontiert. Das Restnutzungsdauergutachten bietet Möglichkeiten einer steuerlichen Entlastung, die noch wenige nutzen“, sagt Ricardo Fröhlich dos Santis, Produktverantwortlicher bei Sprengnetter. „Dabei sind die Erfolgsaussichten sehr gut. Von mehreren Tausend Gutachten, die wir bisher erstellt haben, sind mehr als 98 Prozent auf Anhieb akzeptiert worden – der verbliebene Rest nach kleinen Anpassungen. Im Schnitt kann so die jährliche Abschreibungssumme verdoppelt werden.'
Eine ImmoScout24-Umfrage von Februar 2025 zeigte, dass 73 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Methodik
Ergebnis einer Online-Umfrage von ImmoScout24 unter 1.223 privaten Vermieterinnen und Vermietern. Das Beispiel der Steuerersparnis von 9.828 Euro ergibt sich anhand folgender Annahmen: Kaufpreis 780.000 Euro, Baujahr der Immobilie 1972, Nutzungsdauer nach Gutachten: 20 Jahre, Steuersatz 42%, Die Abschreibe Dauer hat sich von 50 auf 20 Jahre reduziert. Quelle:is24