In den vergangenen Jahren hat sich das Bieterverfahren beim Verkauf von Groß- und Bundesimmobilien erfolgreich bewährt! Jetzt gibt es das Erfolgsrezept auch für Sie!
Viele Kaufinteressenten stellen sich die Frage, was ist ein Bieterverfahren? Oder hat das Bieterverfahren etwas mit einer Auktion zu tun? Wie läuft es ab?
Häufige Fragen zu diesem Thema - und hier finden Sie die passenden Antworten.
Die Immobilie wird durch immomaxx® mit aussagekräftigen Fotoaufnahmen und einer Objekt- und Lagebeschreibung den Marktteilnehmern durch ein Immobilienangebot zum Kauf angeboten. Der einzige Unterschied zum herkömmlichen Kaufangebot: Es gibt keinen Angebotspreis.
Damit sich der Kaufinteressent sein eigenes Bild von der angebotenen Immobilie machen kann, bieten wir Interessenten die Möglichkeit, sich das Angebot in einer offenen Besichtigung ausführlich anzusehen. Während dieser offenen Besichtigung geben wir gerne die Gelegenheit, alle Fragen zu beantworten.
Bevor Sie uns ein verbindliches Kaufangebot abgeben, soll sichergestellt sein, dass Ihre Fragen umfänglich beantwortet wurden. Nur dann können Sie eine konkrete Entscheidung treffen.
Bei Kaufinteresse erhalten Sie von unseren Immobilienberatern vor Ort die kompletten Objektunterlagen der Immobilie, damit Sie sich einen Gesamteindruck der Immobilie machen können. Der Verkäufer setzt einen Orientierungswert - das sogenannte „Startgebot" fest. Der Kaufinteressent entscheidet allein, welches Kaufangebot er abgeben möchte!
Nach der offenen Besichtigung können Sie uns ein verbindliches Kaufangebot mitteilen - über unser Online-Bieterverfahren.
Details zum Online-Bieterverfahren: Jeder Bieter erhält einen Zugang per e-Mail zum Online-Bieter-Tool, das in jedem Browser und auf jedem mobilen Endgerät funktioniert. Die eingehenden Kaufangebote werden von uns nach Ablauf der Bieterfrist von einer Woche dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt. Der Kaufinteressent mit dem Höchstangebot wird hiernach in das immomaxx®- Immobiliencenter zu einem Gespräch mit dem Verkäufer eingeladen. Sollte dieses Angebot geringfügig unter dem Mindestkaufpreis der angebotenen Immobilie liegen, so hat der Kaufinteressent nochmals die Möglichkeit, sein Kaufangebot nachzubessern.