Steigende Energiekosten: Entlastung für Verbraucher

Geldscheine und Stromzähler als Symbol für steigende Energiekosten

Steigende Energiekosten: Wie werden Verbraucher vom Staat entlastet?


Viele blicken der diesjährigen Heizperiode mit Sorge entgegen und fragen sich, wie sie sich die Energiekosten leisten können. Der englische Ausspruch „eat or heat“ – also essen oder heizen – droht auch in Deutschland für einige Menschen bittere Realität zu werden. D ie Bundesregierung versucht dem mit verschiedenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Bisher wurden drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Allein das dritte kostet rund 65 Milliarden Euro, alle drei zusammen belaufen sich auf etwa 95 Milliarden Euro. Noch ist jedoch nicht genau geklärt, woher das Geld kommen soll. Der Bund will, dass sich die Länder beteiligen. Auch ist immer wieder eine Übergewinnsteuer Teil der Diskussion. Diese wird aber bisher von der Regierung abgelehnt.

Entlastet werden sollen alle Bürger mit geringem Einkommen, die arbeitende Mitte aber auch Unternehmen.

Einige der geplanten Entlastungsmaßnahmen sollen auch bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet werden, dessen Regierungsentwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Nun muss es noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Diese Punkte aus den Entlastungspaketen entlasten Mieter und Eigentümer:

  • EEG-Umlage entfällt seit 1. Juli 2022
  • einmaliger Heizkostenzuschussfür Wohngeldbeziehende von 270 Euro (bei Haushalten mit zwei Personen 350 Euro und jeweils 70 Euro zusätzlich für jede weitere Person) sowie für Azubis und Studierende mit Bafög-Bezug in Höhe von 230 Euro
  • einmalige Energiepauschalein Höhe von 300 Euro für jeden einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Strompreisbremsesoll Verbraucher spürbar entlasten, indem eine Basisversorgung zu billigeren Preisen genutzt werden kann
  • Erhöhung von CO2-Abgabe wird verschoben:Statt 2023 soll der Preis erst ab 2024 um fünf Euro auf 35 Euro je Tonne angehoben werden. Die Erhöhungen der folgenden Jahre werden dementsprechend auch um ein Jahr nach hinten verschoben.
  • Wohngeldreform:Ab 1. Januar 2023 sollen deutlich mehr Geringverdienende Wohngeld beziehen können, welches zeitglich auch angehoben wird. Wohngeldberechtigt sollen dann etwa zwei Millionen Bürger sein. Zudem soll das Wohngeld künftig eine Klima- sowie eine Heizkostenkomponente enthalten.
  • Zweiter einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger von 415 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen 540 Euro und jeweils 100 Euro zusätzlich für jede weitere Person).
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Gasvon 19 auf 7 Prozent, befristet auf die Dauer der Gasumlage.