Neubauten in Neubaugebieten müssen bereits ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Stehen Neubauten nicht in einem Neubaugebiet dürfen Gasheizungen unter der Voraussetzung verbaut werden, dass sie auf Wasserstoff oder Gas aus Biomasse umgestellt werden können.
Liegt neben dem Wärmeplan auch ein Plan für ein klimaneutrales Gasnetz vor, können Gasheizungen ebenfalls trotz der neuen Vorgaben noch eingebaut werden.Ab wann gilt das Heizungsgesetz für Bestandsgebäude?
Für Bestandsgebäude
einigte sich die Ampel auf eine schrittweise Einführung der Änderungen: Erst, wenn die Kommune einen Wärmeplan – inklusive klimaneutraler Wärmeversorgung – vorlegt, gelten die Vorgaben durch das Heizungsgesetz. Dies gilt auch für kleinere Gemeinden, sie bekommen für die Aufstellung ihrer Wärmeplanung allerdings mehr Zeit.
Bis eine kommunale Wärmeplanung steht, gilt für alle:
Wärmepumpen, Solarthermie, Stromdirektheizungen, bei gut gedämmten Gebäuden, oder auch Ölheizungen, zur Unterstützung einer Wärmepumpe, dürfen ebenfalls genutzt werden.
Auch Holzkamine und Pelletheizungen können genutzt werden – im Bestand sowie im Neubau – wenn sie auf das 65-Prozent-Ziel einzahlen.
Gasheizungen dürfen weiter eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Wer sich ab 2024 eine neue Gasheizung einbauen lassen will, ist verpflichtet sich beraten zu lassen. Für ältere Gasheizungen soll es außerdem Übergangsfristen für den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien geben. Bis zur Vorlage einer Wärmeplanung können auch neue Gasheizungen eingebaut werden. Gibt es künftig aber keine Anschlussmöglichkeit an ein Wasserstoffnetz, müssen die Gasheizungen schrittweise umgerüstet werden. Es gilt dann:
Ab 2029 ein Anteil von mindestens 15 Prozent Biogas oder Wasserstoff
Ab 2035 sollen 30 Prozent Energie von Biogas oder Wasserstoff kommen
Ab 2040 müssen auch diese Heizungen bis zu 60 Prozent mit Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ebenfalls getauscht werden. Das gilt schon seit dem GEG 2020.
Welche Übergangsfristen gelten durch das Heizungsgesetz zur Umrüstung?
Defekte Heizungen in Bestandsgebäuden können grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden. Muss die Heizung dann doch ersetzt werden, haben Hauseigentümer 5 Jahre Zeit zur Umrüstung. Bedingt durch die Regelung zur kommunalen Wärmeplanung wird das in den meisten Fällen aber wohl erst ab 2028 der Fall sein. Bei Mehrfamilienhäusern haben die Eigentümer bis zu 10 Jahre Zeit.Ist der Eigentümer Sozialhilfeempfänger oder gibt die Umrüstung beim betreffenden Gebäude technisch oder ökonomisch keinen Sinn, soll es Ausnahmeregelungen geben.
Wie hoch sind die Förderungen durch das Heizungsgesetz für neue Heizungen?
Ende Juni 2023 hat sich die Ampel auf konkrete staatliche Förderungen aus dem Klima- und Transformationsfonds geeinigt. Die Förderung für den Heizungstausch beträgt demnach maximal 70 Prozent. Der Anspruch auf die Höchstsumme ist abhängig vom Einkommen und dem Zeitpunkt des Umstiegs auf ein klimafreundliches Modell. Das sind die verschiedenen Stufen von Fördermöglichkeiten für Heizungen, die zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden:
30 Prozent der Kosten werden für alle gefördert.
Bei Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro erhalten Eigentümer weitere 30 Prozent
Bauen Eigentümer ihre Heizung bis 2028 um, erhalten sie 20 Prozent